Meisterausbildung

Meister seines Faches
Ausbildungsstaffeln in der Kreishandwerkerschaft

Rügen-Stralsund-Nordvorpommern
in Stralsund

 

Kontakt:

Anja Sperling  
Telefon : 03831 292523  
E-Mail  
Mönchstraße 48  

18439 Stralsund

 

Stundenplan Stralsund (Teil III)
Zeitraum: 5. September 2012 bis 26. März 2013
 
   
Stundenplan Stralsund (Teil IV)
Zeitraum: 3. April 2013 bis 13. Juni 2013
                                                               
   
   

Seit 20 Jahren führt die Kreishandwerkerschaft Meistervorbereitungslehrgänge erfolgreich durch und begleitet den Nachwuchs bei der Ausbildung zum Handwerksmeister. Ausgebildet werden der Teil IV, Berufs- und Arbeitspädagogik sowie der Teil III Betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse. Die fachlichen Teile werden überregional organisiert; die Kreishandwerkerschaft hilft beim Finden des geeigneten Lehrganges.
Insgesamt müssen 4 Ausbildungsteile absolviert werden, bevor sich der Lernende „Handwerksmeister“ nennen darf. Nach jedem Ausbildungsteil folgt eine Prüfung, die geschafft werden muss.
Lehrgangsauswertungen belegen den hohen Qualitätsstandard der Ausbildung in der Kreishandwerkerschaft. Ausbildungswillige, die einen ADA - Abschluss anstreben, können sich mit den Inhalten, die im Teil IV angeboten werden optimal auf die bevorstehende Prüfung vorbereiten. IHK und Handwerkskammer erkennen die jeweilig erreichten Abschlüsse vollwertig an.
Die Inhalte, die im Teil III unterrichtet werden, können die Lernwilligen auch auf die Prüfung zum Fachwirt im Handwerk vorbereiten.
Der Ausbildungsgang ermöglicht auch Neugründern, die nicht den Meisterbrief als Voraussetzung für ihr Handwerk benötigen (zulassungsfreies Handwerk), die Voraussetzungen zu schaffen um Lehrlinge auszubilden.
Neu ist mit der Novellierung der Handwerksordnung aus 2004, dass bereits sehr junge Handwerker nach erfolgreichem Gesellenabschluss die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Die Ausbildungsförderung ist durch das MeisterBafög möglich. Je nachdem welche berufliche Perspektive angestrebt wird, ergeben sich günstige Fördersätze. Die günstigen Förderbedingungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Der Ausbildungsgang Teil IV dauert 120 Stunden und für den Teil III sind 220 Stunden aufzuwenden.

Fragen zur Ausbildung und Kosten der Ausbildung beantwortet IHnen gern die Mitarbeiterin der Kreishandwerkerschaft Anja Sperling unter Telefon 03831 292523 oder per E-Mail

Meisterprämie
Handwerksmeister/-innen, die ihre Ausbildung erfolgreich zu Ende gebracht haben, können über das Landesförderinstitut einen Zuschuss beantragen, wenn sie sich entschließen ein bestehendes Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu übernehmen. In diesem Fall kann die so genannte „Meisterprämie“ in Anspruch genommen werden. Gezahlt wird ein einmaliger Zuschuss von 7.500 €. Die Einführung der Meisterprämie ist ein politisches Signal, der die Billdungswilligen Handwerker unterstützt. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.lfi-mv.de oder über nachfolgende Links.

Merkblatt Meisterprämie

Richtlinie Meisterstipendium

Antrag Meisterprämie