NEUER BGW ARBEITSSCHUTZSTANDARD

Dieser neue Standard wurde nicht nur in Bezug auf das Friseurhandwerk aktualisiert, sondern stellt auch den Branchenstandard für weitere Beauty- und Wellnessgewerbe dar: Kosmetik- und Nagelstudios, Fußpflegeeinrichtungen sowie Tattoo- und Piercingstudios.
Neu ist, dass in den überarbeiteten BGW-Arbeitsschutzstandards der Passus zum vorherigen Haarewaschen aufgegeben wird. Als besondere Schutzmaßnahme ist weiterhin bei jedem Kundenkontakt die Handdesinfektion mit einem geeigneten Händedesinfektionsmittel oder das Händewaschen vorgesehen.

Hier gehts zum Download der Arbeitsschutzvorschriften!