NEUER BGW ARBEITSSCHUTZSTANDARD
Dieser neue Standard wurde nicht nur in Bezug auf das Friseurhandwerk aktualisiert, sondern stellt auch den Branchenstandard für weitere Beauty- und Wellnessgewerbe dar: Kosmetik- und Nagelstudios, Fußpflegeeinrichtungen sowie Tattoo- und Piercingstudios.
Neu ist, dass in den überarbeiteten BGW-Arbeitsschutzstandards der Passus zum vorherigen Haarewaschen aufgegeben wird. Als besondere Schutzmaßnahme ist weiterhin bei jedem Kundenkontakt die Handdesinfektion mit einem geeigneten Händedesinfektionsmittel oder das Händewaschen vorgesehen.