Es klingt wie eine Erlösung und es wird sicher auch ähnlich angenommen: die Nachweispflicht für einen negativen Coronatest vor einem Friseurbesuch entfällt. Das trifft auf alle sogenannten körpernahen Dienstleistungen zu, so auch auf die Kosmetiksalons. Wir können uns vorstellen, dass die Regelungen, so auch diese zur Inzidenzsenkung in unserem Bundesland beigetragen hat, aber die Umsatzeinbußen waren für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer ausgesprochen hart. Denn leider waren die Kunden nicht so einsichtig wie erhofft und sahen aufgrund des erhöhten Aufwandes von einem Friseurbesuch ab. Nur die Schwarzarbeit erhielt einen Aufschwung.

Außerdem entfällt ab dem 1. Juli 2021 der bisherige § 2 Abs. 4 der Corona-Arbeitsschutzverordnung, der eine Mindestfläche von 10m² für jede im Raum befindliche Person vorschreibt.

Angaben zu den weiteren Lockerungen unserer Landesregierung können Sie hier nachlesen: NDR online