Handwerkerinformation Nr. 01/2023

  1. Arbeitsrechtliche Änderungen - gültig ab 2023
  2. Digitalcheck für Innungsbetriebe
  3. Neue Regelungen für Kfz-Verbandskästen ab 02/2023
  4. Meisterschule – neuer Vorbereitungskurs ab 04. April 2023
  5. Prüfungsvorbereitung SHK erfolgreich
  6. Mitarbeiter/in gesucht
  7. NEU: Arbeitskräfte durch Matching gewinnen
  8. Berufsorientierung an Schulen
  9. Ausbildungsmesse Schaufenster ins Handwerk am 09.03.2023
  10. Freisprechung am 15.03.2023
  11. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (EAU)
  12. Wichtig für Unternehmen: Arbeitsbescheinigungen müssen ab 2023 online übermittelt werden 
  13. Rahmenvertrag mit TotalEnergies
  14. Das Versorgungswerk informiert – Rentenberatungstage 2023
  15. IKK - Die Innovationskasse - Vorteile im Überblick  
  16. Termine
  17. Jubiläen Januar / Februar / März 2023

1. Arbeitsrechtliche Änderungen - gültig ab 2023

„Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.“ (BAG-Pressemitteilung 48/22)

Demnach verjährt der gesetzliche Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nur dann nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist, wenn der Arbeitgeber seiner Aufforderungs- und Hinweisobliegenheit gegenüber dem Arbeitnehmer nachgekommen ist, diesen also auf den drohenden Verfall des Urlaubsanspruchs hingewiesen und zur Inanspruchnahme des Resturlaubs aufgefordert hat. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, beginnt die Verjährung nicht zu laufen. In der Folge kann Urlaub aus weit zurückliegenden Jahren gegebenenfalls in signifikantem Umfang geltend gemacht werden.

Die Tragweite dieser Entscheidung wird bei einem Blick auf die Gesetzeslage, konkret auf das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), deutlich: Gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG verfällt der im aktuellen Kalenderjahr erdiente und nicht genommene Urlaub zum Jahresende, spätestens aber zum 31. März des Folgejahres. Einfach ausgedrückt: Nimmt der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht im selben Jahr oder unter bestimmten Umständen in den ersten drei Monaten des Folgejahres, so verliert er den Anspruch auf Resturlaub.

Unter Anwendung von europäischem Recht (Schutz von Arbeitnehmerrechten) ergibt sich nun:  Der Arbeitgeber muss nach richtlinienkonformer Auslegung konkret und in völliger Transparenz dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer in der Lage ist, seinen Jahresurlaub zu nehmen. Hierzu hat erforderlichenfalls eine förmliche Aufforderung an den Arbeitnehmer zu ergehen, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitzuteilen, dass der Urlaub verfällt, wenn er ihn nicht rechtzeitig nimmt. Zwar finden die Vorschriften der Verjährung auch weiterhin auf den gesetzlichen Mindesturlaub Anwendung. Gleichwohl beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nicht wie üblich mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem der Urlaub entstanden und nicht genommen wurde, sondern mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitgeber erstmalig seiner Aufforderungs- und Hinweisobliegenheit nachgekommen ist.

Praxishinweis:
Arbeitgebern sollten die Aufforderungs- und Hinweisobliegenheit gegenüber ihren Arbeitnehmern in jedem Jahr konsequent einhalten und den Verjährungslauf dementsprechend aufzuzeichnen, um gegen verspätete Forderungen von Arbeitnehmern gerüstet zu sein.

Empfehlung:
Bei Fragen vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Rechtsberatungstermin in der Kreishandwerkerschaft, Ansprechpartnerin ist Claudia Schult, Tel. 03831-292523

2. Digitalcheck für Innungsbetriebe  

Unsere Inungsbetriebe sollten darauf vorbereitet sein, dass Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen usw. zunehmen. Wir empfehlen den Status Quo auf der eigenen Internetseite zu prüfen oder prüfen zu lassen!

Wir bieten einen Digitalcheck für 49,00 € an, der bei uns gebucht werden kann. Wir arbeiten mit einem regionalen Partner zusammen, der über umfangreiche Erfahrungen und die technischen Voraussetzungen verfügt. Für Betriebe aus Stralsund sind die Checks kostenfrei, da die Initiative von der Hansestadt Stralsund finanziell unterstützt wird.  Kontakt unter service@handwerk-rsn.de, Tel. 03831-292523.

3. Neue Regelungen für Kfz-Verbandskästen ab 02/2023

In den Medien wird zurzeit häufiger diskutiert, ob Kfz-Verbandskästen der DIN 13614:2022 noch bis zum 31. Januar 2023 nachgerüstet oder nachgekauft werden müssen, weil insbesondere zwei medizinische Masken vorhanden sein müssen.

Den Inhalt für die Kfz-Verbandskästen beschreibt die DIN 13164. Diese ist 2022 geändert worden, wonach das kleine Verbandstuch entfällt, ein Dreiecktuch weniger enthalten sein muss und nunmehr zwei neue Gesichtsmasken nach DIN EN 14683 (medizinische Masken) enthalten sein müssen. Diese Änderungen gelten ab dem 1. Februar 2022.

Es gilt keine Nachrüstpflicht für bestehende Verbandskasten, soweit die Materialien noch haltbar sind. Im Handel befindliche Exemplare dürfen noch bis zum 31. Januar 2023 gekauft werden.

Maßgeblich ist § 35h Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung, wonach 1.-Hilfe-Material nach DIN 13164 mitgeführt werden muss. In der aktuellen Verordnungsfassung ist allerdings noch ein Hinweis auf die Vorgängerausgaben aus Januar 1998 und Januar 2014 enthalten, sodass ein Austausch auch insoweit nicht erforderlich ist.

Umgekehrt hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr betont, dass natürlich (entgegen) der Verordnungsfassung auch Verbandskasten der neueren Norm DIN 13614 aus dem Jahr 2022 mitgeführt werden können. Dort ist man nach einer Mitteilung aus dem Dezember 2022 bestrebt, immerhin bis Mitte 2023 eine umfassende Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung zu erlassen. Hier ist zu hoffen, dass kontrollierende Polizeibeamte diese Vorgabe aus dem Ministerium auch beachten.

Die Neuregelung für Verbandskästen kam aber eigentlich nicht überraschend, weil die Anforderungen an den Kleinen Betriebs-Verbandskasten DIN 13157 und den Großen Betriebs-Verbandskasten, DIN 13169 bereits in vergleichbarer Form im Jahr 2021 geändert worden. Auch für diese beiden Verbandskästen gilt keine Nachrüstpflicht nach Auffassung der Berufsgenossenschaften. Bei einer etwaigen Prüfung durch die Berufsgenossenschaft wird aber kontrolliert, ob der richtige Verbandskasten vorhanden ist und der 1.-Hilfe-Set noch haltbare Materialien enthält.

Fazit: Ein Kauf der „alten“ Verbandskästen bis 31.1.2023 ist möglich und ein Austausch der vorhandenen Verbandskästen ist zurzeit nicht erforderlich.

Ein Beitrag von RA Bischoff, Stralsund

4. Meisterschule – neuer Vorbereitungskurs ab 04. April 2023

Ab 04.04.2023 beginnt der nächste Vorbereitungskurs zur Ausbildereignungsprüfung (= Teil IV der Meisterprüfung) in der Kreishandwerkerschaft in Stralsund. Die Meisterausbildung wird über das AufstiegsBAföG gefördert.
Einfach die Anmeldung ausfüllen und direkt starten!

5. Prüfungsvorbereitung SHK Gesellenprüfung Teil 2

Zum 3. Mal machte die BZK GmbH, Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft, das Angebot der Prüfungsvorbereitung für die Anlagenmechaniker/in SHK. Die Azubis aus dem 4. Lehrjahr bekamen die Chance auf bessere Noten durch intensivere Vorbereitung durch unsere erfahrenen Dozenten Heiko Krugel und Reiner Wesenberg. Ein Ziel ist es, die fachlichen Schwächen der Lehrlinge für die Kenntnisprüfung abzubauen und individuelle Lernangebote zu schaffen. Das Urteil der Lehrlinge war durch weg positiv. Die Prüfungsleistungen untermauern die Berechtigung des Angebotes. 31 % der eingeladenen Lehrlinge nahmen an den 6 Kursen Prüfungsvorbereitung teil. Alle Teilnehmer der Kurse (100 %) bestanden ihre Prüfungen mit teils sehr guten Ergebnissen. Von den nicht an den Kursen teilgenommenen Lehrlingen haben 52 % (9) nicht bestanden.

6. Mitarbeiter/in gesucht

Das Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft RSN (BZK GmbH) ist eine 100%tige Tochter der Kreishandwerkerschaft. Sie hat die Aufgabe Aus- und Weiterbildungen zu organisieren und durchzuführen und Projekte für das regionale Handwerk anzuschieben. Im Zuge eines aktuellen Projektes, das bis zum 30.06.2024 läuft, suchen wir eine/n Mitarbeiter/in für 22,5 Wochenstunden, der/die uns unterstützt. Eine Verlängerung der Laufzeit, wie auch eine Ausweitung der Arbeitsstunden ist in der Folge machbar und hängt vom Engagement des Bewerbers/in ab. Die Arbeitszeiten können flexibel gestaltet werden.

Wir bitten sie um Unterstützung eine/n engagierte/n Bewerber/in zu finden. Wir freuen uns über Interessenten. Anfragen und Bewerbungen nimmt Kay Wellner entgegen, projekt@handwerk-rsn.de

7. Arbeitskräfte durch Matching gewinnen

Sind Sie eine Unternehmerin oder ein Unternehmer auf der Suche nach Arbeitskräften? Die Möglichkeiten, an Bewerber zu kommen sind vielfältig. Die Erfolgsaussichten sind immer geringer. Entweder es ist wirklich niemand da oder aber die gegenseitigen Anforderungen stimmen nicht überein. Wir haben in unserem Projekt „Willkommen bei Freunden“ in Zusammenarbeit mit der Firma orcas ein Programm entwickelt, das die Anforderungen des Unternehmens an den Bewerber mit den Anforderungen des Bewerbers an den Job und das Unternehmen gegenüberstellt und vergleicht. Das Ergebnis der Gegenüberstellung drückt prozentual die gegenseitige Eignung aus.

Gegenwärtig nehmen wir die Daten von Unternehmen und deren Arbeitsplatzangebote auf. Parallel dazu tragen wir potenzielle Bewerber mit ihren Gesuchen und Voraussetzungen in die Datenbank. Erste Erfolge geben der Methode Recht. Wenn Sie aktiv auf uns zukommen möchten, um in die Matching-Datenbank einzuziehen, dann können Sie das gern tun. Schreiben Sie einfach eine E-Mail mit Terminvorschlägen. Wir kommen vorbei und nehmen Sie und Ihr Angebot auf. Vielleicht ist ja Ihre Fachkraft schon drin! Kontakt Kay Wellner: projekt@handwerk-rsn.de

8. Berufsorientierung an Schulen

Rolle der Kreishandwerkerschaft Rügen-Stralsund-Nordvorpommern in einem Projekt der Berufsorientierung

Die Berufsorientierung in den Schulen, von der Grundschule bis zur Gymnasialstufe ist ein großes Anliegen der Kreishandwerkerschaft RSN. Demzufolge werden wir als Geschäftsführung der Innungen der Region alle Initiativen unterstützen, die Berufsorientierung fördern und uns aktiv beteiligen.

Unsere Unterstützung kann dabei sehr vielfältig sein. Die Mitarbeiter der Kreishandwerkerschaft selbst können über die beruflichen Perspektiven im Handwerk allgemein referieren und zusätzlich Ausbildungsdauer und berufsspezifische Voraussetzungen benennen. Als Kreishandwerkerschaft können wir unsere persönlichen Kontakte dafür nutzen, die Auswahl von Praktikumsbetrieben zu erleichtern. Gemeinsam mit dem Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft (BZK GmbH) können zum Beispiel Berufsinformationsrunden veranstaltet werden, in denen Schüler mit Eltern sowie Berater der Agentur für Arbeit und des Jobcenters über Berufseigenheiten und Ausbildungsspezifika aufgeklärt werden.

Unser Erfahrung ist, dass die Vielfalt der am Markt befindlichen Maßnahmen der beruflichen Orientierung ihr Ziel dahingehend verfehlt, dass zum einen die eigentliche Kompetenz, nämlich die Ausbildungsbetriebe viel zu wenig in die Orientierungsprozesse einbezogen werden und zum anderen die meisten der Maßnahmen zu spät ansetzen, nämlich in Altersstufen, die eine gewisse Prägung über das Spiel und Ausprobieren hinaus erfahren haben. Das ist im Grundschulalter noch nicht so ausgeprägt.

Das Handwerk ist in der aktuellen Situation in allen Gewerken den Auswirkungen des demographischen Wandels ausgesetzt. Betriebe stehen wegen fehlender Nachfolge vor der Schließung. Gewerke wie Bäcker wird es in absehbarer Zeit als Handwerksbetriebe so nicht mehr geben. Die Nachwuchsprobleme haben also starke Auswirkungen auf unser aller Leben.

Mit gezielter Berufsorientierung kann dieser Entwicklung entgegengewirkt werden.

9. Berufsausbildungsmesse

SCHAUFENSTER INS HANDWERK 2023
am 9. März 2023 von 10 bis 15 Uhr
im STRELAPARK Stralsund

Jugendliche, Eltern und Lehrer haben hier die Möglichkeit, die verschiedenen Handwerksberufe kennenzulernen und sich über die Möglichkeiten einer handwerklichen Ausbildung hier in der Region zu informieren.

Betriebe kennenlernen | Handwerk ausprobieren | Dein Einstieg ins Handwerk

Das Schaufenster ins Handwerk ist eine Messe für Ausbildung und Perspektiven im Handwerk und fand 2022 bereits zum 4. Mal statt. Jugendliche, Lehrer und Eltern haben auch im Jahr 2023 die Möglichkeit, sich über Ausbildungs- und Lehrstellen-Angebote regionaler Handwerksfirmen zu informieren. Je mehr interaktive Angebote, desto größer die Chance für Besucherinnen und Besucher in Berufe hineinzuschnuppern und Tätigkeiten gleich praktisch ausprobieren zu können.

Im letzten Jahr haben wir die Lehrlinge ihre Ausbildungsberufe präsentieren lassen. Der Erfolg war groß. Die Schülerinnen und Schüler fühlten sich auf Augenhöhe angesprochen und die Azubis konnten voller Stolz ihr Können zeigen und davon erzählen. Über 200 Schülerinnen und Schüler nahmen teil.

Wenn auch Sie als Ausbildungsbetrieb dabei sein wollen und Ihre Azubis Bock drauf haben, über ihren Beruf zu berichten, dann melden Sie sich bei:

Kay Wellner, projekt@handwerk-rsn.de
ANMELDESCHLUSS: 10. Februar 2023

Die Teilnahme an dieser Messe ist kostenlos! (Denn wir wissen, was Ihre Zeit wert ist!)

10. Freisprechung am 15.03.2023

Die kommende Freisprechung der 3,5 jährigen Berufe, wie Anlagenmechaniker SHK, Elektroniker, KFZ-Mechatroniker, Metallbauer findet am 15.03.2023 um 13:00 Uhr in der St. Jakobi Kirche in Stralsund statt. Die Prüfungsphase läuft aktuell und wir drücken allen Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern die Daumen.

11. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Aufgrund der verpflichtenden Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 2023 hat die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zur Unterstützung der Arbeitgeber viele wichtige Informationen hierzu gebündelt auf einer fortlaufend aktualisierten Internetseite veröffentlicht, da die verpflichtende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in den Unternehmen ab 2023 in der Praxis nicht einfach wird. Damit wird den Betrieben das notwendige Material an die Hand gegeben, um einen erfolgreichen Start der eAU durch die Arbeitgeber zum 01.01.2023 zu gewährleisten.

Neben vielen nützlichen Links und einem Erklärfilm zur eAU wird auf der BDA-Webseite (https://arbeitgeber.de/elektronische-Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/) unter anderem auch ein Flyer zum Ablauf der eAU, ein Kurzleitfaden für Unternehmen sowie ein Musterschreiben zur Information an Beschäftigte zum Download bereitgehalten.  (Quelle: Sprachrohr der BKV-Nord vom 06.01.2023)

12. Wichtig für Unternehmen: Arbeitsbescheinigungen müssen ab 2023 online übermittelt werden  

Wenn beschäftigte Arbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer  arbeitslos werden und Arbeitslosengeld beantragen müssen, haben alle Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung auszustellen. Darin sind alle relevanten Daten zum Arbeitsverhältnis enthalten, wie etwa Höhe des Gehaltes, Lohnsteuerklasse, wöchentliche Arbeitszeit, Kündigungsgrund oder den Namen der gesetzlichen Krankenkasse. Mit diesen Angaben errechnet die jeweilige Arbeitsagentur die Höhe der Lohnersatzleistung Arbeitslosengeld. Erfolgte die Ausstellung in der Vergangenheit meist in Papierform, so können Unternehmen die Übermittlung der Arbeitsbescheinigung an die zuständigen Arbeitsagenturen ab dem 01. Januar 2023 nur noch digital vornehmen. Den Unternehmen steht hierfür das digitale Angebot „BEA“ (Bescheinigungen elektronisch annehmen) zur Verfügung. Das Angebot existiert schon seit 2014 und kann von Unternehmen für die digitale Übermittlung von Bescheinigungen genutzt werden. Neu ist nun, dass ab Anfang 2023 die Arbeitgeber dieses elektronische Verfahren verpflichtend nutzen müssen.
(Quelle: Sprachrohr der BKV-Nord vom 06.01.2023)

13. Rahmenvertrag mit TotalEnergies

Die Kreishandwerkerschaft RSN hat einen Rahmenvertrag mit der TotalEnergies geschlossen. Der Vertrag garantiert den Innungsmitgliedern exklusive Sonderkonditionen bei allen Stationen von Total, Aral, Avia, eni und Westfalen. Mit der Fleet-Card von TotalEnergies können unsere Mitglieder deutschlandweit bargeldlos auftanken. Für die Tankkarte werden keine Gebühren erhoben. Die Abrechnung erfolgt halbmonatlich, Zahlungsziel: 15 Tage. Alle Konditionen finden Sie hier: Sonderkonditionsblatt_KHS RSN_Jan23

Die Nachlässe für Kraftstoffe werden auf den aktuellen Säulenpreis gewährt.  Den Antrag für die Fleet-Tankkarten können Sie hier downloaden:  Kundenantrag_Total_Fleet-Card_KHS-RSN


Für alle Neukunden, die über den Kundenantrag der Kreishandwerkerschaft RSN eine Fleet-Card bestellen, gibt es vom 01.02.2023 bis zum 31.03.2023 eine Prepaidkarte über 25 € dazu. >> Alle Infos zur Neukundenaktion<<
 

14. Versorgungswerk informiert: Rentenberatungstage 2023

Die aktuellen Termine finden Sie in der Rubik „Events“. Wenn Sie Ihre Unterlagen wie SV-Buch, Renteninformation und den letzten Rentenverlauf mitbringen, kann bereits vor Ort geprüft werden, ob Ihre Renteninformation korrekt ist.

Die Termine für die Einzelgespräche werden über die Kreishandwerkerschaft vergeben.
Wir bitten daher unbedingt um Ihre Anmeldung, wenn Sie an einem der Rentenberatungstermine teilnehmen möchten!


Anmeldungen für Stralsund können Sie unter Telefon 03831-292523 bzw. per Mail an service@handwerk-rsn.de oder für Bergen auf Rügen unter 03838-4038600 bzw. per Mail an birgit.koenig@handwerk-rsn.de vornehmen.

15. IKK  Die Innovationskasse  - Vorteile im Überblick 

Die IKK - Die Innovationskasse (IKK) ist traditionell die berufsständische Krankenkasse für das Handwerk. Durch unsere langjährige Erfahrung und die enge, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Handwerk wissen wir, worauf es ankommt. Mit exklusiven Vorsorge- und Gesundheitsleistungen, die individuell an die Bedürfnisse der Branche angepasst sind, helfen wir dabei, die körperlichen Belastungen zu meistern und langfristig gesund zu bleiben.

Nur gesunde und zufriedene Mitarbeiter stehen dem Unternehmen zur Verfügung. Mittels betrieblicher Gesundheitsförderung GESUNA@work unterstützt die IKK auch in 2023 das Handwerk zur Erreichung dieses Ziels - als moderne Krankenkasse natürlich über digitale Kanäle, die sich zeit- und ortsunabhängig nutzen lassen. Neben vielen Gesundheitstipps belohnt die IKK das Engagement auch finanziell: Sowohl der IKK-versicherte Mitarbeiter als auch der Arbeitgeber erhalten jeweils 100 Euro für diese Maßnahme.

Alexander Groh vom Team Kontaktmanagement Handwerk berät Sie gerne über weitere Möglichkeiten. Bitte rufen Sie ihn unter der Telefonnummer 03838 2084916 an bzw. schreiben Sie ihm eine kurze eMail an alexander.groh@die-ik.de

16. Termine

Beratungstag Unternehmensnachfolge
07.03.2023
09.05.2023

Informationen und Anmeldungen bei Claudia Schult unter 03831 292523 oder service@handwerk-rsn.de

17.  Jubiläen Januar / Februar / März 2023

Liste Jubiläen Januar / Februar / März 2023



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