MEISTERFÖRDERUNG
"Meister-Extra" des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern
Das "Meister-Extra'' wird einmal pro Person in Höhe von 2.000 € für nach dem 01.01.2018 abgeschlossene Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie gezahlt. Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 € als Einmalzahlung. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link bei der Handwerkskammer OMV >>hier klicken<<
Aufstiegs-BAföG
Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Beantragen Sie Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt. Aus dem „Meister-BAföG“ wird nach Inkrafttreten der dritten Novelle des AFBG (3. AFBGÄndG1) das neue „Aufstiegs-BAföG“. Weitere Informationen und Formulare unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Meisterprämie - Unternehmensnachfolgen im Handwerk
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder die tätige Beteiligung einer selbstständigen Vollexistenz im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zuwendungen sollen zudem einen Anreiz für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bieten. Handwerksmeister/-innen, die ihre Ausbildung erfolgreich zu Ende gebracht haben, können über das Landesförderinstitut einen einmaligen Zuschuss von 7.500 € beantragen sowie weitere Förderoptionen nutzen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.lfi-mv.de.