MEISTERFÖRDERUNG

"Meister-Extra" des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern

Das "Meister-Extra'' wird einmal pro Person in Höhe von 2.000 € für nach dem 01.01.2018 abgeschlossene Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie gezahlt. Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 € als Einmalzahlung. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link bei der Handwerkskammer OMV   >>hier klicken<<

 

Aufstiegs-BAföG

Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Beantragen Sie Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt. Aus dem „Meister-BAföG“ wird nach Inkrafttreten der dritten Novelle des AFBG (3. AFBGÄndG1) das neue „Aufstiegs-BAföG“. Weitere Informationen und Formulare unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Meisterprämie - Unternehmensnachfolgen im Handwerk

Handwerksmeister/-innen, die ihre Ausbildung erfolgreich zu Ende gebracht haben, können über das Landesförderinstitut einen Zuschuss beantragen, wenn sie sich entschließen ein bestehendes Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu übernehmen. In diesem Fall kann die so genannte „Meisterprämie“ in Anspruch genommen werden. Gezahlt wird ein einmaliger Zuschuss von 7.500 €. Die Einführung der Meisterprämie ist ein politisches Signal, das die Bildungswilligen Handwerker unterstützt. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.lfi-mv.de.