Handwerkerinformation Nr. 01/2024

Im Namen des Vorstandes der Kreishandwerkerschaft RSN und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreishandwerkerschaft RSN und des Bildungszentrums der Kreishandwerkerschaft (BZK GmbH) wünschen wir allen Mitgliedern und Partnern Gesundheit, Freude und geschäftlichen Erfolg im Jahr 2024!

  1. Tariftreuegesetz in MV beschlossen
  2. Bildungsunterstützung von der Bundesagentur für Arbeit 
  3. Mautbedingungen verschärft
  4. Eintragungsdienste – nach wie vor ist Vorsicht geboten!
  5. Übersicht zu den Sparbeschlüssen der Bundesregierung
  6. Auslandsaufenthalte von Auszubildenden während der Ausbildung
  7. Ausbildungsmesse „Schaufenster ins Handwerk“ 2024
  8. Die IK - Die Innovationskasse  - Vorteile im Überblick
  9. Das Versorgungswerk informiert
  10. Termine
  11. Jubiläen Januar / Februar / März

1. Tariftreuegesetz in MV beschlossen

Der Landtag MV hat im November 2023 beschlossen, dass öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Erfüllung dieser Aufgabe Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Wo es keinen Tarifvertrag gibt, gilt ein Vergabemindestlohn von 13,50 €. Aktuell liegen uns keine Informationen vor, wie das Gesetz umgesetzt werden soll. Bei Fragen und Anregungen melden Sie sich bitte bei Uwe Ambrosat unter uwe.ambrosat@handwerk-rsn.de oder 03831-292523.

2. Bildungsunterstützung von der Bundesagentur für Arbeit 

Die BA gewährt Unterstützung, um das Qualifikationsniveau der Mitarbeiter zu erhöhen. So ist das Förderinstrument u.a. gut geeignet, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Berufsabschluss zu führen. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die über keinen Berufsabschluss verfügen, oder die seit mindestens 4 Jahren in angelernter Tätigkeiten arbeiten, werden ab 01.04.2024 zu 100% die Weiterbildungskosten übernommen und der Arbeitgeber erhält einen Arbeitsentgeltzuschuss über 75%, in besonderen Fällen bis zu 100%. Außerdem ist das Programm für die Erweiterung/dem Neuerwerb von Kenntnissen (Weiterbildung) geeignet. Voraussetzung hier ist eine zertifizierte Maßnahme und eine Dauer der Ausbildung +120 h. Das Programm wird  bei Unternehmen bis 49 Mitarbeitern besonders gut gefördert. Vorstellbar wäre nach unserer Einschätzung der Erwerb des LKW Führerscheins. Download: Übersicht Bildungsunterstützung

3. Mautbedingungen verschärft

Ausweitung der Lkw-Maut –Ausnahmeregelungen für Handwerker

Die Ausweitung der Lkw-Maut ist beschlossene Sache: Ab dem 1. Dezember 2023 ist es deshalb für viele deutlich teurer. Für Handwerker gibt es aber eine gute Nachricht.

Bundestag und Bundesrat haben eine Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die Lkw-Maut zum 1. Dezember 2023 um eine CO2-Komponente erweitert wird. Wie hoch die Maut pro gefahreren Kilometer ist, hängt laut einer vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Tabelle von der CO2-Emissionsklasse und der Schadstoffklasse ab.

Das Gesetz sieht aber noch eine weitere Neuerung vor: Ab 1. Juli 2024 wird die Maut auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet – allerdings trifft die Mautpflicht nicht alle Fahrzeuge mit weniger als 7,5 Tonnen.

Explizit ausgenommen sind dem Beschluss zufolge Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Ausnahmeregelung, handwerkliche Betriebe würden so nicht zusätzlich finanziell belastet. Kritisch zu werten sei jedoch, dass bereits ab Dezember 2023 die bestehende Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen deutlich angehoben wird, was indirekte Kostensteigerungen für Handwerk und Verbraucher mit sich bringen könne.

4. Eintragungsdienste – nach wie vor ist Vorsicht geboten!

Wir haben von einem Innungsbetrieb den Hinweis erhalten, dass vermehrt und wiederholt Eintragungsdienste an Handwerksbetriebe per E-Mail herantreten. Aus unserer Sicht sind diese Angebote unseriös! Im Kleingeruckten ist u.a. folgendes zu lesen:

….Die Eintragungsgebühr für den Businesseintrag beträgt 960 Euro netto pro Jahr und ist jährlich im Voraus, nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Die Mindestlaufzeit des Businesseintrages ist zwei Jahre. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der City Guide LLC werden mit Unterschrift bestätigt, sind Vertragsbestandteil und unter www.branchenfuehrer.online/agb einsehbar.....

Wir empfehlen einen entsprechenden Vertrag nicht abzuschließen, da aus unserer Sicht ein entsprechender Gegenwert nicht erkennbar ist. Aus früheren Fällen, die wir in unserer Rechtsberatung hatten, wissen wir, dass es kaum möglich ist, aus diesen Verträgen, nach Ablauf der 10 Tagefrist, herauszukommen! Sollten Sie dennnoch Hilfe in rechtlichen Fragen benötigen, bietet die Kreishandwerkschaft den Innungsmitglieder immer 14-tägig kostenfreie Rechtsberatungen an.

5. Übersicht zu den Sparbeschlüssen der Bundesregierung

In der Anlage hat der ZDH zusammengefasst, welche Sparbeschlüsse der Bundesregierung zu erwarten sein werden zu Ihrer Information!
Download: ZDH-Sparbeschlüsse der Bundesregierung-01-2024

6. Auslandsaufenthalte von Jugendlichen während der Ausbildung

Wichtige Informationen zu Antragstellungen und Fördermöglichkeiten haben wir wie folgt zusammengefasst: Austauschprogramme in der dualen Ausbildung.pdf

7. Ausbildungsmesse „Schaufenster ins Handwerk“ 2024

Wir freuen uns sehr, trotz widriger Umstände, unser Schaufenster ins Handwerk auch in diesem Jahr veranstalten zu können: am 14. März von 10 bis 15:30 Uhr.
Im 5. Jahr schauen wir auf eine sehr positive Entwicklung zurück. 2023 hatten wir über 250 Schülerinnen und Schüler zu Gast. Auch wenn nicht alle interessiert waren, so lässt das doch auf die Bereitschaft der Schulen schließen, diese einzige Ausbildungsmesse im Handwerk hier im Norden zu besuchen. In diesem Jahr haben wir kein neues Konzept aber einen neuen Veranstaltungsort zu bieten: das BIZ – Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit in Stralsund! Damit schärfen wir auch die Zusammenarbeit mit der Agentur und nutzen gemeinsam unsere Verbindungen in die Schulen für noch mehr interessierte Jugendliche auf der Messe.

Liebe Handwerksbetriebe, ihr seid herzlich eingeladen, eure Innung und Branche auf der Messe zu präsentieren. Das Motto ist „mitmachen – nachmachen – machen“. Wir sind sehr auf eure Ideen gespannt, die ihr gern euren Obermeistern mitteilen könnt. Noch im Januar gehen euch die Anmeldebögen zu.

8. Informationen der IK

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
die Innovationskasse (IK) informiert über aktuelle Entwicklungen u.a. zu den Themen Beitragssatzentwicklung, Umlagekassen und neue Leistungsangebote:

Beitragsentwicklung:
Die Bundesregierung kalkuliert mit einem um 0,1 Prozentpunkte höheren durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, den sich die Arbeitgeber und die Beschäftigten teilen. Die Krankenkassen werden nicht umhinkommen, diesen Anstieg mitzugehen, um die Versorgung der Versicherten zu garantieren. Die Innovationskasse plant, ihren Haushalt 2024 mit dem Durchschnittsbeitragssatz aller Krankenkassen (1,7 %) aufzustellen. Der Verwaltungsrat wird in seiner Sitzung am 14.12.2023 ausführlich darüber diskutieren und einen Beschluss zur Höhe des Beitragssatzes im nächsten Jahr fassen.

Entwicklung der Umlagekassen:
Die Umlagesätze der U1 und der U2 konnten zum 01.10.2023 deutlich gesenkt werden. Das wird auch im Folgejahr 2024 so bleiben. Demnach verringerten sich die Beiträge für die drei Erstattungshöhen der IK in der Umlage U1 auf:

  • 40 Prozent = 1,50 Prozent
  • 60 Prozent = 2,10 Prozent
  • 75 Prozent = 2,65 Prozent

Der Beitrag zur Umlage U2 reduzierte sich auf 0,99 Prozent.

Sozialwahlen 2023:
Der neue Verwaltungsrat besteht seit Juni 2023 arbeitgeberseitig wieder ausschließlich aus Handwerksmeistern, die die Situation der Betriebe genau kennen. Alternierender Vorsitzender ist der Präsident des Landesverbandes Kreishandwerkerschaften M-V, Herr Jens Cordes aus Penkow.

Die Digitalisierung der Kasse wird vorangetrieben – der neue Name „Innovationskasse“ tritt stärker in den Vordergrund:
Wir haben vor zwei Jahren einen Imagewechsel gestartet, der mit einem neuen Namen: Die Innovationskasse (IK) verbunden ist. Mein Ziel war es von Anfang an, weitere Kunden - nun auch bundesweit - zu gewinnen und gleichzeitig mit lokalen Ankerplätzen im Handwerk anzutreten. Beides ist uns gelungen – und unsere Versichertenzahlen steigen kontinuierlich an! Dafür tun wir eine Menge. Die IK bietet beispielsweise ihre Serviceleitungen neben der persönlichen Betreuung auch fokussiert in digitaler Form an. Seit September 2022 gibt es die IK – Service-App, mit der viele Standardleistungen erledigt werden können, bspw. der Upload von Anträgen, AU-Bescheinigungen etc.

Auch plant die IK, ab dem 01.12.2023 das Leistungsangebot der Kasse weiter auszubauen. So soll u. a. die professionelle Zahnreinigung bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Andere interessante Angebote im Bereich der Zähne sind vom Verwaltungsrat beschlossen worden und liegen derzeit der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vor. Hierzu demnächst mehr.

9. Informationen des Versorgungswerkes

10. Termine

Start Meisterschule Teil 4 - ab April 2024
Anmeldungen noch möglich!

Beratungstag Unternehmensnachfolge
05.03.2024
07.05.2024
10.09.2024
12.11.2024

Informationen und Anmeldungen bei Claudia Schult unter 03831 292523 oder service@handwerk-rsn.de

11. Jubiläen Januar / Februar / März

Download Liste: Jubiläen Januar-Februar-März 2024