Das digitale Berichtsheft

Jeder Auszubildende kennt das: nach der Arbeit, ob Theorie oder Praxis, ist die Tätigkeit in einem Dokument zu beschreiben. Die Gründe sind vielfältig: zum Einen sollen die Tätigeiten entsprechend dem Rahmenlehrplan vom Ausbilder "abgerechnet" und beurteilt werden. Diese Nachweise dienen der ordnunggemäßen Zulassung zur jeweiligen Prüfung. Zum Anderen reflektiert der Auszubildende seine Tätigkeiten während des Beschreibens und vertieft so die Lehrinhalte in seinem Geist. Jeder Azubi geht anders mit diese Aufgabe um. Die einen schreiben diese Sätze zeitnah zur Umsetzung der Tätigkeiten in die Hefte. Die anderen schieben das auf und versuchen sich eben später an alle zu erinnern. Man kann sich gut vorstellen, welcher Zeitpunkt für die Inhalte besser ist: Zeitnah ist besser für die Vollständigkeit der Inhalte. Das kann ein Grund dafür sein, eine neue Form der Nachweisführung von Tätigkeiten während der Ausbildung einzuführen - das digitale Nachweisheft oder auch digitales Berichtsheft. Angesichts der fortschreitenden Digitalsisierung ist das kein Wunder und auch nicht neu. Aber bis sich Kammern und Ausbildungsbetriebe auf die neuen digitalen Prozesse einstimmen und einlassen müssen die notwendigen Strukturen bereitet und erprobt werden. Das ist geschehen. Die Handwerkskammer OMV ist bereit und hat seit einiger Zeit in verschiedenen Gewerken den digitalen Nachweis von Tätigkeiten als prüfungszulässig  anerkannt.

Angebot der Gewerke und Verbände

Es gibt Branchenlösungen für den digitalen Ausbildungsnachweis. Diese Lösungen haben den Vorteil, dass Bildungsinhalte in Form von berufsspezifischen Rahmenlehrplänen und individuelle Entwicklungen abgebildet werden. Diejenigen Ausbildungsberufe, für die es (noch) keine Branchenlösung gibt, können auf zahlreiche Applikationen zurückgreifen, die ebenso tauglich für die Führung des Ausbildungsnachweises sind.

Unser Angebot für Sie:

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl, der Registrierung und dem Umgang mit der entsprechenden Applikation und Sie profitieren doppelt:

  • Sie reduzieren Ihren Aufwand und ihre Kosten für die Ausbildung mit dem digitalen Berichtsheft inkl. App um bis zu 400 Euro pro Auszubildenden (bis zu 300 Euro* für ein digitales Endgerät, bis zu 100 Euro für Software und Lizenzen)
  • Sie sparen Zeit und Papier-Kosten bei Prüfungsvorbereitung und -anmeldung.
  • Als Innungsmitglied sparen Sie zusätzlich bei Beratung, Schulung, Software und Lizenzen (Innungsmitglied werden)

*Innungskrankenkasse Die Innovationskasse erstattet im Rahmen ihrer Satzungsleistung (neuen) Mitgliedern bis zu 300 Euro für technische Endgeräte bei entsprechendem Nachweis von absolvierten Vorsorgeleistungen.

Informationen zum Management Beruflicher Ausbildung für Unternehmen finden Sie hier!