Das digitale Berichtsheft
Jeder Auszubildende kennt das: nach der Arbeit, ob Theorie oder Praxis, ist die Tätigkeit in einem Dokument zu beschreiben. Die Gründe sind vielfältig: zum Einen sollen die Tätigeiten entsprechend dem Rahmenlehrplan vom Ausbilder "abgerechnet" und beurteilt werden. Diese Nachweise dienen der ordnunggemäßen Zulassung zur jeweiligen Prüfung. Zum Anderen reflektiert der Auszubildende seine Tätigkeiten während des Beschreibens und vertieft so die Lehrinhalte in seinem Geist. Jeder Azubi geht anders mit diese Aufgabe um. Die einen schreiben diese Sätze zeitnah zur Umsetzung der Tätigkeiten in die Hefte. Die anderen schieben das auf und versuchen sich eben später an alle zu erinnern. Man kann sich gut vorstellen, welcher Zeitpunkt für die Inhalte besser ist: Zeitnah ist besser für die Vollständigkeit der Inhalte. Das kann ein Grund dafür sein, eine neue Form der Nachweisführung von Tätigkeiten während der Ausbildung einzuführen - das digitale Nachweisheft oder auch digitales Berichtsheft. Angesichts der fortschreitenden Digitalsisierung ist das kein Wunder und auch nicht neu. Aber bis sich Kammern und Ausbildungsbetriebe auf die neuen digitalen Prozesse einstimmen und einlassen müssen die notwendigen Strukturen bereitet und erprobt werden. Das ist geschehen. Die Handwerkskammer OMV ist bereit und hat seit einiger Zeit in verschiedenen Gewerken den digitalen Nachweis von Tätigkeiten als prüfungszulässig anerkannt.