Das exklusive Angebot vom Landesinnungsverband der Tischler Mecklenburg Vorpommern  für seine Mitglieder:

Sie sind ein Ausbildungsbetrieb, wollen das digitale Berichtsheft unseres Fachverbandes nutzen und Ihre Auszubildenden dafür mit dem notwendigen technischen Endgerät (zum Beispiel einem Tablet) ausstatten? Mit unserem Kooperationsprojekt ist das kein Problem. Denn die Kreishandwerkerschaft
Rügen/Stralsund/Nordvorpommern kann den Ausbildungsbetrieben kostengünstig über einen Vertragspartner digitale Endgeräte zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus besteht für die Auszubildenden die Möglichkeit, dieses Endgerät vom Chef völlig kostenfrei übergeben zu bekommen. Im konkreten Fall kooperiert die Kreishandwerkerschaft mit unserem Partner IKK – Die Innovationskasse (IKK-DI).

Schritt 1

Der Berufsausbildungsvertrag:
Setzen Sie beim Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages das Kreuz bei "Die Führungs des Berichtshefts erfolgt          X      elektronisch"

Schritt 2

Entscheiden Sie sich für eines der folgenden Produkte und nehmen Sie Kontakt mit uns auf:


Digitales Tischler-Schreiner-Heft

Informationsaustausch & Kommunikation zwischen Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, Entwicklungsportfolio zur Unterstützung der Eigenverantwortung & Reflexionsfähigkeit für Auszubildende
Keine Software-Installation notwendig
Inklusive Software-Schulung für Ausbilder*innen und Auszubildende

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Software + Hardware

Zur reibungslosen Anwendung des Online-Berichtsheftes ermöglichen wir Ihnen und Ihrem Lehrling kostenfreien Zugang zu einem aktuellen Tablet.
Inklusive Beratung und Software-Schulung für Ausbilder*innen und Auszubildende
Einfach das FORMULAR mit dem Lehrling ausfüllen und zurücksenden.

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Das Digitale Tischler-Schreiner-Heft kostet

für TSD-Innungsmitglieder pro Azubi / Jahr
19,80 Euro zzgl. MwSt.

und für Nicht-Innungsmitglieder pro Azubi / Jahr
32,00 Euro zzgl. MwSt.


 



Basistarif der Software

+ 0 €*statt über 300 €

 

 *Innungskrankenkasse - Die Innovationskasse erstattet im Rahmen ihrer Satzungsleistung (neuen) Mitgliedern bis zu 300 Euro für technische Endgeräte bei entsprechendem Nachweis von absolvierten Vorsorgeleistungen