Es klingt wie eine Erlösung und es wird sicher auch Ă€hnlich angenommen: die Nachweispflicht fĂŒr einen negativen Coronatest vor einem Friseurbesuch entfĂ€llt. Das trifft auf alle sogenannten körpernahen Dienstleistungen zu, so auch auf die Kosmetiksalons. Wir können uns vorstellen, dass die Regelungen, so auch diese zur Inzidenzsenkung in unserem Bundesland beigetragen hat, aber die UmsatzeinbuĂen waren fĂŒr unsere Unternehmerinnen und Unternehmer ausgesprochen hart.