Handwerkerinformation 01/2022

Wir wünschen unseren Handwerkerinnen und Handwerkern ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022. Wir freuen uns auf eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit! 

  1. „Neues Jahr – Neues Glück“
  2. Beratungstage Unternehmensnachfolge
  3. Private oder gesetzliche Krankenversicherung – Soll und kann ich wechseln?
  4. BGH-Urteil zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung
  5. Die IKK - Die Innovationskasse informiert
  6. Hilfe bei der Digitalisierung
  7. Termine
  8. Jubiläen Januar/Februar/März 2022

1. „Neues Jahr – Neues Glück“

Das Jahr hat begonnen. Aktuell laufen die Prüfungen der sogenannten 3,5-jährigen Berufe. Wir planem trotz „Corona“ eine feierliche Freisprechung im April 2022. Einen genauen Termin werden wir noch bekannt geben. Im vergangenen Ausbildungsjahr haben 337 Jungen und Mädchen den Weg in unser Handwerk gefunden und eine Lehre begonnen. Das sind 23 mehr als 2020 und 10 mehr als 2019. Das ist erfreulich, da man im IHK- Bereich von einem massiven Ausbildungseinbruch redet. Das zeigt auch, dass unsere vielseitigen Bemühungen fruchten.

Wir waren gemeinsam mit Innungsvertretern an verschiedenen Schulen unterwegs, um die Handwerksausbildung vorzustellen und Interesse an Handwerksberufen zu wecken. Mit der Jona –Schule und der Regionalen Schule in Garz hat sich eine intensive Zusammenarbeit entwickelt, die wir in 2022 intensivieren werden. Es hat das „Schaufenster ins Handwerk“ digital unter www.schaufenster-ins-handwerk.de stattgefunden. Aus der Not heraus haben wir die Berufsmesse digital, also im Internet durchgeführt, Schulen eingeladen, Betriebe vorgestellt, eine Gewinnspielaktion durchgezogen, die wirklich gut angekommen ist. Die Internetseite wird ständiger Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit sein. Unsere Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit, sich und ihre Ausbildungsmöglichkeiten vorzustellen.
Unter der Überschrift #handwerkschnackt haben wir Podcasts produziert, die das Ziel haben, handwerkliche Ausbildung und die Geschichten drum herum zu erzählen. Der Podcast hat einen guten Zulauf und ist auf www.handwerk-rsn.de/handwerkschnackt, auf Spotify und anderen Podcastplattformen zu hören – reinhören lohnt sich!

Von Anfang an Ihrer Seite

Wir freuen uns über eine zunehmende Ausbildung im Handwerk, wissen aber selbstverständlich auch über die vielen Probleme, die damit verbunden sein können. Von Anfang an sind wir an Ihrer Seite. Wenn es Probleme mit den Lehrverträgen geben sollte, werden wir Sie gerne unterstützen. Falls Sie beabsichtigen eine Einstiegsqualifizierung (EQ) durchzuführen und wissen nicht genau wie das laufen könnte, wir werden Sie unterstützen. Wenn es um die Erteilung einer Ausbildungsberechtigung geht, wenden Sie sich an uns. Aktuell arbeiten wir intensiv mit der IKK-DI zusammen, um ein Angebot zu stricken, dass jeder Ausbildungsbetrieb seinem künftigen Auszubildenden kostenfrei ein Tablet zur Verfügung stellen könnte. Mit dem Gerät kann der Azubi dann z.B. die Ausbildungsnachweise anfertigen oder er könnte es zum Lernen nutzen. Die Technik würde auf Ihren Betrieb abgestimmt sein. Wir würden uns also kümmern, dass das Firmenlogo mit wichtigen Informationen aus dem Betrieb dem Azubi als Arbeitsinstrument kostenfrei übergeben werden könnte. Aus unserer Sicht ein zusätzlicher Anreiz für eine Ausbildung im Innungsbetrieb. Aktuell testen wir den Prozess und das Nutzerverhalten der jungen Auszubildenden, um ein brauchbares Arbeitsinstrument zu schaffen. Wir werden weiter berichten! Wir kümmern uns außerdem darum, passgenaue Prüfungsvorbereitungen anzubieten!

Stolz sind wir auf die intensive Prüfungsvorbereitung im SHK-Handwerk, die notwendig wurde, nachdem so viel Fachunterricht ausgefallen war. Das Ergebnis ist toll. Diejenigen die regelmäßig das Angebot des Bildungszentrums der Kreishandwerkerschaft Stralsund-Nordvorpommern GmbH (www.handwerk-rsn.de/bzk) wahrgenommen haben, haben die Prüfung erfolgreich geschafft! Wir werden dieses Angebot auf andere Berufsgruppen übertragen.

In 2022 ist das „Schaufenster ins Handwerk“ in einer Neuauflage am 05.05.2022 geplant. Wir hoffen auf eine breite Beteiligung unserer Innungen und Handwerksbetriebe im Stralsunder Strelapark. Wir werden auf jeden Fall aktiv dabei sein und unterstützen und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu Kay Wellner auf. 03831-292523, projekt@handwerk-rsn.de.

Unser Tipp: Das Ausbildungsradar ist ein digitales Werkzeug, auf dem Ausbildungsangebote für unser Handwerk durch die Ausbildungsberater der Handwerkskammer zusammengetragen werden. Lassen Sie sich listen und stellen ihre Ausbildungsangebote vor. Auf Messen und in Schulen werden diese Ausbildungsangebote öffentlichkeitswirksam präsentiert.
Lehrstellenangebot Online melden unter: https://www.hwk-omv.de/stellenangebot-melden

Die bzk GmbH als Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft will gezielt Weiterbildungsangebote „stricken“. Wir nehmen gern Ihre Vorschläge und Ideen auf. Aktuell sind wir dabei die Zulassung/ Zertifizierung der Arbeitsagentur zu bekommen, damit Sie die Fördermöglichkeiten und deren Möglichkeiten auch zielgerichtet nutzen können.

Unsere Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Ausbildung ist Katrin Rädel: 03831-292523; ausbildung@handwerk-rsn.de

2. Beratungstage Unternehmensnachfolge

Auch in diesem Jahr führen wir im „Haus des Handwerks“ regelmäßig Unternehmensnachfolgeberatungen durch. Koordiniert werden die Beratungen durch die Nachfolgezentrale MV und die Handwerkskammer OMV. In einer Datenbank werden Übergeber/in und Übernehmer/in zusammengetragen. Die konkrete Übergabe/Übernahme wird analysiert. Schritte werden verabredet. Falls nicht vorhanden wird nach einem passenden Nachfolger/in gesucht. Die Bewertung des Unternehmens wird durch die Betriebsberatung der Handwerkskammer organisiert und durchgeführt.

Der nächste Beratungstermin ist am 08. März 2022 im Haus des Handwerks in Stralsund geplant. Anmeldungen sind unter 03831-292523 oder service@handwerk-rsn.de möglich.

3. Private oder gesetzliche Krankenversicherung – Soll und kann ich wechseln?

Mit unserem neuen Beratungsangebot wollen wir Sie dabei unterstützen die richtige Entscheidung zu treffen. Es kann sinnvoll sein, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. War die private Krankenversicherung noch vor Jahren unschlagbar günstig, so haben sich die Bedingungen mit zunehmendem Alter deutlich verändert. Zeit darüber nachzudenken! Damit Sie abschätzen können, ob es für Sie lohnt, machbar und sinnvoll ist zu wechseln, bieten wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Fachmann auf diesem Gebiet an. Im Ergebnis der Beratung werden Sie abschätzen können, welcher Weg machbar und sinnvoll ist und wenn Sie das wünschen werden wir Ihnen helfen, einen Wechsel vorzunehmen.

Die Beratungen zu diesem Thema finden am 3. Donnerstag im Monat statt. Anmeldungen sind unter 03831-292523 oder service@handwerk-rsn.de möglich.

4. BGH-Urteil zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

Inzwischen liegt eine BGH-Entscheidung (Urteil vom 12. Januar 2022 – XII ZR 8/21) zu der vieldiskutierten Praxisfrage von Mietminderungen wegen coronabedingter Lockdowns von Geschäftslokalen vor. Die damit verbundenen Rechtsfragen wurden nur im Grundsatz entschieden und der Rechtsstreit an die Vorinstanz zurück verwiesen. Grundsätzlich gilt: Dem Mieter von gewerblich genutzten Räumen kann im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19- Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch auf Anpassung der Miete zustehen. Im Fall einer solchen Geschäftsschließung, komme ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht. Wie hoch der Abschlag zu bemessen ist, müsse allerdings im Einzelfall geprüft werden. Eine Vertragsanpassung dahingehend, dass ohne Berücksichtigung der konkreten Umstände die Miete für den Zeitraum der Geschäftsschließung pauschal um die Hälfte herabgesetzt wird, kommt laut BGH nicht in Betracht. Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen dem Mieter eines Einzelhandelsgeschäfts und dem Vermieter der Räumlichkeiten. Nachdem das Land Sachsen im März 2020 wegen der Corona-Pandemie die Schließung fast aller Geschäfte angeordnet hatte, zahlte der Mieter im April 2020 die Miete für das Ladenlokal nicht. Der Vermieter, eine Grundstücksverwaltung, verklagte deswegen das Unternehmen. Das Landgericht Chemnitz verurteilte das Einzelhandelsgeschäft dazu, die volle Miete für den Monat zu zahlen, das Oberlandesgericht (OLG) Dresden reduzierte die Summe um die Hälfte. Es sah eine Störung der Geschäftsgrundlage, die weder Mieter noch Vermieter hätten vorhersehen können. Die Folgen könnten „ billiger Weise“ nicht einer Partei allein zugemutet werden, fand das OLG.

Der BGH führt in den Urteilsgründen aus, das zuständige OLG habe zwar zutreffend erkannt, dass im konkreten Fall ein Anspruch des Gewerbemieters auf Anpassung der Miete wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht komme. Allerdings müsse das Festhalten am unveränderten Vertrag und vereinbarten Mietzins für den Mieter unzumutbar sein, damit eine Vertragsanpassung in Betracht komme. Es deshalb regelmäßig  eine umfassende und auf den Einzelfall bezogenen Abwägung erforderlich.  Dabei müsse die tatsächliche Umsatzeinbuße für das konkrete Mietobjekt, staatliche Hilfen oder Versicherungsleistungen berücksichtigt werden.

Zur Klärung dieser konkreten tatbestandlichen Fragen hat der BGH den Rechtsstreit an das zuständige OLG zurückverwiesen. Das OLG hat nunmehr zu prüfen, welche konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen die Geschäftsschließung in dem streitgegenständlichen Zeitraum für die Beklagte hatte und ob diese Nachteile ein Ausmaß erreicht haben, das eine Anpassung des Mietvertrags erforderlich macht.

In der Praxis dürften im Einzelfall schwierige Abwägungsfragen entstehen, die m.E. regelmäßig einer möglichst fachanwaltlichen Beratung und Betreuung bedürfen, da u.U. bei Störung der Geschäftsgrundlage auch eine vermieterseitige Beendigungskündigung in Frage kommen könnte. Andererseits ist diese BGH-Entscheidung durchaus geeignet, die Mieterposition in einer auf „Einvernehmlichkeit“ zielende Verhandlungssituation zu stärken.

Anlage: BGH-Urteil zur Mietzahlungspflicht

5. Die IKK- Die Innovationskasse informiert

Gute Nachrichten für Arbeitgeber zum Jahresanfang:
IKK - Die Innovationskasse (IKK-DI) senkt Beiträge zum Umlageverfahren deutlich und hält Beitragssatz im siebten Jahr stabil

Haben Sie finanzielle Belastungen durch Arbeitsausfälle von Mitarbeitern? Haben Sie regelmäßig weniger als 30 Arbeitnehmer?

Zahlen Sie einen vergleichsweise hohen kassenabhängigen Prozentsatz vom rentenversicherungspflichtigen Brutto Ihrer Arbeitnehmer an dessen Krankenkasse? Hier lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Krankenkassen und das nicht nur wegen des Sparpotentials bei den Umlagesätzen, sondern auch, weil die IKK-DI als eine von wenigen bundesweit aktiven gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag im siebten Jahr in Folge stabil bei 1,3 Prozent hält. Nutzen Sie das Ausgleichsverfahren und die Umlagepflicht U1 der IKK-DI, denn sie hat die Beitragssätze zum 01.01.2022 im U1-Verfahren spürbar gesenkt und eine höhere Erstattung der Kosten von Entgeltfortzahlung bei geringeren Beiträgen ermöglicht.

Arbeitgeberanteil bei Krankheit (U1-Verfahren)
a. 2,90 v. H. bei 75 v. H. Erstattungshöhe (bis 31.12.2021: 3,20 v. H.)
b. 2,80 v. H. bei 80 v. H. Erstattungshöhe (bis 31.12.2021: 3,85 v. H.)
c. 1,99 v. H. bei 60 v. H. Erstattungshöhe (bis 31.12.2021: 2,20 v. H.)
d. 0,99 v. H. bei 40 v. H. Erstattungshöhe (bis 31.12.2021: 1,60 v. H.)

Beispiel: Arbeitgeber: Mörtel KG, 28 Beschäftigte, niedrige AU-Quote, 92.000 EUR umlagepflichtiges Arbeitsentgelt, weitergezahltes Arbeitsentgelt insgesamt durch Krankheit aller Mitarbeiter 3100 EUR / Monat

Konstellation 1: 40 % Erstattung gewünscht

Beitrag: 92.000 € x Umlagesatz 0,99 % = 910,80 €

Erstattung: 3.100 € x 40 % = 1.240 €    (Differenz: +329,20 € )

Konstellation 2: 75 % Erstattung gewünscht

Beitrag: 92.000 € x Umlagesatz 2,90 % = 2.668 €

Erstattung: 3.100 € x 75% = 2.325 € (Differenz: = -343 €)

Ergebnis: Konstellation 1 wäre in diesem Fall günstiger (Grund: niedrige AU-Quote)

Anmerkung: Die Prüfung des optimalen Erstattungssatzes ist immer nur vergangenheitsbezogen möglich (Risiko ist nicht kalkulierbar).

Hier können Sie den Umlagesatz flexibel und online zu jedem nächsten Quartal wechseln: https://www.die-ik.de/arbeitgeber-service/kontakt-und-postadresse-arbeitgeberservice. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter, jetzt zur IKK-DI zu wechseln und dadurch bares Geld zu sparen. Der Wechsel ist neben dem stabilen Beitragssatz mit vielen Extras verbunden, zum Beispiel mit dem Zuschuss von bis zu 500 Euro im Jahr für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder den Beitrag in einem Fitnessstudio. Hier können Sie sich flexibel und online bei der IKK-DI anmelden: https://www.die-ik.de/mitglied-werden/online-mitglied-werden/onlineantrag.

Bei Fragen ist Ihr Ansprechpartner im Kontaktmanagement Handwerk gerne persönlich für Sie da:

Alexander Groh
Telefon: 03838 20849-16
E-Mail: alexander.groh@ikk-nord.de

Oder wenden Sie sich an unseren Arbeitgeberservice:
Telefon: 04331 345-6
E-Mail: ag-service@ikk-nord.de

6. Hilfe bei der Digitalisierung

Kay Wellner betreut in der Kreishandwerkerschaft das Projekt „Handwerkerkompetenz 4.0“. Die Aufgabe ist, unseren Innungsmitgliedern bei der Einführung digitaler Werkzeuge zu unterstützen und neue Möglichkeiten der Kundenansprache, Mitarbeiter- und Azubigewinnung aufzuzeigen. Das Medium „Presse“ in gedruckter Form wird zunehmend uninteressanter. Die Zielgruppen orientieren sich fast ausschließlich über das Internet. Dabei spielen Mobilgeräte (Smartphone und Tablets) eine immer größere Rolle. Wir haben einer Reihe von Betrieben bei der Erarbeitung ihrer Internetseite erfolgreich geholfen und www.handwerk-rsn.de erscheint auch in einem neuen, modernen Layout. Betriebe und Innungen werden zunehmend in die sozialen Netzwerke wie Facebook und Instagram eingebunden.

Kay Wellner steht Ihnen zur Seite, um für Ihren Betrieb eine zeitgemäße Lösung zu finden. Lassen Sie sich beraten! Kontakt Kay Wellner: projekt@handwerk-rsn.de, 03831-292523

Veranstaltungstipp:
Impulsvortrag „Online-Marketing“ (Kay Wellner)
am 10. März 2022, 16:00 bis 17:30 Uhr, in Lietzow bei Project Bay, Boddenstraße 64
Online-Marketing - Der Werkzeugkoffer für Ihren Erfolg im Internet

7. Termine

Vorbereitungskurs Ausbildereignungsprüfung (= Teil IV Meisterpürfung)
ab 05.04.2022 –  jetzt Kursplatz sichern!

Informationen und Anmeldungen bei Claudia Schult unter 03831 292523 oder service@handwerk-rsn.de

8. Jubiläen Januar/Februar/März 2022

Anlage: Jubiläumsliste Januar, Februar, März 2022

 

 



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