Handwerkerinformation Nr. 04/2022

  1. Save the Date: Jahreshauptversammlung/Handwerkerball am 12.11.2022
  2. Neufassung des Nachweisgesetzes: Änderungen für Arbeitsverträge ab 01.08.2022
  3. Geflüchteten-Projekt in Partnerschaft mit der BZK GmbH
  4. Ausbildungsförderung mit regionalem Werbefilm fürs Handwerk
  5. Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug - Tankgutschein
  6. Informationen zu Lohnsteuer im Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket
  7. Mindestlohn ab 01.10.2022 – Neuregelungen für Mini- und Midijobs
  8. Neue Extraleistung der IKK-DI: Sportmedizinische Untersuchung
  9. Informationen aus dem Versorgungswerk: Neuer Podcast ist fertig!
  10. Termine
  11. Jubiläen Juli/August/September 2022

 

1. Save the Date: Jahreshauptversammlung/Handwerkerball am 12.11.2022

Am 12.11.2022 finden die kommende Jahreshauptversammlung und der Handwerkerball 2022 im Arkona-Strandhotel im Ostseebad Binz auf Rügen statt. Wir bitten Sie herzlich darum das Wochenende 11.11.2022 - 13.11.2022 im Kalender zu vermerken. Die Absprachen mit dem Hotel sind gelaufen, die Band ist bestellt und die Einladungskarten werden demnächst versandt. Wir freuen uns auf ein abwechslungsreiches und interessantes Wochenende mit Ihnen!

2. Neufassung des Nachweisgesetzes: Änderungen für Arbeitsverträge ab 01.08.2022

Die Neufassung des Nachweisgesetzes (NachwG) wird am 1. August 2022 in Kraft treten. Verstöße gegen das Gesetz sind ab 1. August 2022 – anders als bisher – mit bis zu € 2.000,00 bußgeldbewehrt. Das Gesetz ist daher von allen Arbeitgebern zu beachten und umzusetzen. Ob Aushilfe (Minijobber) oder sozialversichert beschäftigte Arbeitnehmer. Bei jeder Neueinstellung/Tätigkeitsaufnahme ab 1. August 2022 ist dieses Gesetz zwingend zu beachten. Bestandsmitarbeiter können ab 1. August 2022 den Arbeitgeber auffordern, eine Niederschrift der geltenden Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz zu fordern.

Weitere Informationen finden Sie in den bereitgestellten Dokumenten:

Information Nachweisgesetz 2022 - RA Bischoff

Information Nachweisgesetz 2022 - BKV Nord

3. Geflüchteten-Projekt in Partnerschaft mit der BZK GmbH

Die Landesregierung möchte Geflüchteten, das betrifft insbesondere die ca. 3.000 Ukrainer*innen im Landkreis Vorpommern-Rügen, eine Perspektive zum Leben und Arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern aufzeigen. Die BZK GmbH, als Tochter der Kreishandwerkerschaft RSN, hat sich gemeinsam mit dem BBV e.V., einem Träger der beruflichen Weiterbildung, an der Ausschreibung beteiligt und den Zuschlag für ein Projekt erhalten, das den Namen „Willkommen bei Freunden“ trägt. Ziel ist es, den Kontakt zu den Geflüchteten und den Unternehmen herzustellen, Wissen, Können und Bedarfe zu ermitteln und Kontakte zu Unternehmen durch Praktika und sonstige Instrumente der Arbeitsförderung zu ermöglichen. Das Potential der Geflüchteten als Fachkräfte für Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Landwirtschaft und Tourismus in Vorpommern-Rügen soll so zielgerichtet erschlossen werden. Wir rechnen auch mit Ihrem Engagement und werden informieren!   

4. Ausbildungsförderung mit regionalem Imagefilm für Ausbildung im Handwerk

Das „Schaufenster ins Handwerk“ ist erfolgreich gelaufen! Wir konnten mehr als 200 Schüler*innen erreichen. In der Folge hat es bereits ein Treffen mit den Regionalen  Schulleiter*innen gegeben. Eine engere Zusammenarbeit zwischen der Kreishandwerkerschaft und den regionalen Schulen wurde verabredet. Die Runde wurde genutzt, um den neuen Imagefilm, der aus der Veranstaltung „Schaufenster ins Handwerk“ entstanden ist, vorzustellen. Allen Innungsmitgliedern haben wir den Link zum Film übermittelt, mit der Bitte den Film zielgerichtet einzusetzen. Das kann auf der eigenen Website sein oder auch zum „posten“ in den sozialen Netzwerken verwendet werden. So sollte es uns gelingen eine größere Aufmerksamkeit zu erreichen. Wir bitten um Ihre Unterstützung! Den Film finden Sie auch hier: https://handwerk-rsn.de/berufsausbildung

Am 15.06.2022 haben wir eine Online-Schulungsveranstaltung zum digitalen Ausbildungsnachweis durchgeführt. Die Veranstaltung hat ein großes Interesse gefunden 32 Betriebe haben online an diesem Termin teilgenommen. Informationen zum digitalen Ausbildungsnachweis und zu den Fördermöglichkeiten der Anschaffung digitaler Hardware haben wir unter https://handwerk-rsn.de/digitales-berichtsheft zusammengefasst. Wir stehen Ihnen bei Rückfragen zum Thema gerne zur Verfügung.

5. Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug - Tankgutschein

In einem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen sind die Regelungen zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug zusammengefasst worden. Für die Anwendung von Tankgutscheine ergibt sich nach unserer Auffassung folgende Regelung:

  • Ab 01.01.2022 beträgt die Grenze für die steuerfreie Sachleistung 50,00 €
  • Arbeitgeber kauft einen Tankgutschein, fertigt sich eine Kopie an, vermerkt auf der Kopie das Übergabedatum und lässt sich die Übergabe vom Arbeitnehmer quittieren
  • Das Übergabedatum ist maßgeblich für die Berücksichtigung der entstandenen Kosten, d.h. in dem Monat wo der Gutschein übergeben wird, wird er wirksam, ungeachtet, wann der Arbeitnehmer den Gutschein tatsächlich einsetzt
  • Die Ausgaben für den Tankgutschein sind dem Lohnkonto zuzuordnen

Quelle: Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 15.03.2022

6. Informationen zu Lohnsteuer im Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket

Lohnsteuer – Während der 3-monatigen Gültigkeitsdauer des sog. 9-Euro-Tickets wird es nicht beanstandet, wenn die Arbeitgeberzuschüsse für den Personennahverkehr im Gesamtjahr die Arbeitnehmeraufwendungen nicht überschreiten. Mit einem aktuellen Schreiben vom 30.05.2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine interessante Aussage zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr getroffen. Insoweit hat sich das Ministerium zur lohnsteuerlichen Behandlung des aktuellen, für 3 Monate geltenden sog. 9-Euro-Tickets geäußert. Es hat festgelegt, dass es während der Gültigkeitsdauer des Tickets (in den Monaten Juni, Juli und August 2022) bei der Anwendung des § 3 Nr. 15 EStG aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet wird, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Zuschüsse des Arbeitgebers nicht die gesamten Aufwendungen im Kalenderjahr 2022 übersteigen (Jahresbetrachtung).

7. Mindestlohn ab 01.10.2022 – Neuregelungen für Mini- und Midijobs

Die Regelungen zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 Euro gelten ab dem 1. Oktober 2022. Ab diesem Zeitpunkt treten auch die Neuregelungen zu Mini- und Midijobs in Kraft.

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt dann bei 520 Euro pro Monat. Die Grenze des so genannten Übergangsbereichs (früher Gleitzone bzw. Midijob-Grenze), in der die Beschäftigten niedrigere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, wird von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben.

8. Neue Extraleistung der IKK-DI: Sportmedizinische Untersuchung

Sport ist gesund, aber wer noch nie oder lange keinen Sport getrieben hat und (wieder) einsteigen möchte oder wer maximal auf Leistung trainiert, sollte sich sportmedizinisch untersuchen lassen.

Ihr neuer IKK-DI-Vorteil: Im Rahmen der besonderen Extraleistungen erstattet die IKK – Die Innovationskasse ihren Versicherten die sportmedizinische Untersuchung bis zu einer Höhe von maximal 130 Euro. Den Zuschuss erhält man alle zwei Jahre.

Wie funktioniert die Erstattung? Die IKK-DI benötigt eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Untersuchung und die Rechnung. Danach erfolgt die Auszahlung.

Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne das Team Handwerk: handwerk@ikk-nord.de

9. Informationen des Versorgungswerkes

Handwerkschnackt – der Podcast der Kreishandwerkerschaft war in Bergen auf Rügen zu Gast und sprach mit den Inhabern der Generalvertretung Signal Iduna in Bergen auf Rügen unter anderem über die Vorteile des Versorgungswerkes und warum Handwerk und Versicherungen eine kluge Verbindung ist.

Reinhören lohnt sich: https://handwerk-rsn.de/handwerkschnackt

10. Termine

Beratungstag PKV vs. GKV
21.07.2022, 9:00 - 12:00 Uhr
18.08.2022, 9:00 - 12:00 Uhr

Handwerker-Sprechstunde
09.08.2022, 9:00 - 12:00 Uhr
Thema: Digitale Büroorganisation und Sicherheit mit System
Beratung zu digitalen Sicherheitslösungen und Organisationsmodellen im Unternehmen

Beratungstag Unternehmensnachfolge
14.09.2022

Vorbereitungskurs Tei lII  Meisterprüfung
ab 13.09.2022 –  jetzt Kursplatz sichern!

Informationen und Anmeldungen bei Claudia Schult unter 03831 292523 oder service@handwerk-rsn.de

11.  Jubiläen Juli/August/September 2022

Dokument: Jubiläen Juli August September 2022